Eignung
Eignung
Persönliche Eignung besitzt nicht, wer geschäftsunfähig, psychisch krank oder debil ist. Personen unter 25 Jahren haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe mit einem Kaliber größer als .22 lfb ein amts-, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.